Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab: 1.8.2023

1. Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Alexandra Sturm und ihren Auftraggebern (nachfolgend kurz „AG“ oder „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, wenn bspw. bei Zusatzaufträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Alexandra Sturm diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Bedingungen eines AG werden hiermit ausdrücklich widersprochen und gelten nur, wenn dies einvernehmlich schriftlich festgelegt wird.

2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Trainingsauftrag kommt durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Alexandra Sturm und dem AG zustande. Angebote von Alexandra Sturm sind unabhängig von Ihrer Form unverbindlich. Trainingsaufträge können sowohl Workshops, Seminare, Programme als auch Einzelsitzungen sein. Einzelsitzungen (Elternkraftsitzungen) können sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbart werden. Sonstige Trainingsaufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von Alexandra Sturm bzw. ab Erhalt der Rechnung bindend.
2.2 Inhalt sowie Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung oder sonstigen Beschreibungen der Leistungen auf der Website von Alexandra Sturm.

 

3. Pflichten des AG
3.1 Der AG verpflichtet sich Alexandra Sturm alle Informationen und Unterlagen, die zur Erfüllung und Durchführung des Trainingsauftrags erforderlich sind zur Verfügung zu stellen.

4. Termine und Storno
4.1 Alexandra Sturm ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Kann ein Termin durch Alexandra Sturm unverschuldet nicht eingehalten werden, so kann Alexandra Sturm einen Ersatztermin benennen. Im Falle einer solchen Terminverschiebung ist eine Haftung für jegliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4.2 Kann der AG einen Termin nicht einhalten, hat er dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt zu geben
4.3 Aufträge können vom AG nur schriftlich per E-Mail oder Brief storniert werden.
4.4 Langt die Stornierung unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Einzeltermin (Elternkraftsitzung) ein, ist Alexandra Sturm berechtigt das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.
4.5 Im Falle eines Rücktritts des AG von der Teilnahme einer geblockten Veranstaltung (Seminare, Workshops, Programme etc.) unter 2 Wochen sind 50% und danach der gesamte Betrag des vereinbarten Entgelts zu leisten.

5. Honorar
5.1 Bei Trainingsaufträgen wie Workshops, Seminaren oder Programmen, sind die Teilnehmer verpflichtet den vereinbarten Gesamtbetrag vorab zu bezahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber und Alexandra Sturm können einvernehmlich Ratenzahlung vereinbaren und die einzelnen Raten individuell auf der Rechnung festhalten. Sollte der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen behält sich Alexandra Sturm vor, den jeweiligen Teilnehmer aus dem „Training“ auszuschließen.
5.2 Sämtliche Zahlungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
5.3 Bei Einzelsitzungen (Elternkraftsitzungen) verpflichtet sich der Teilnehmer unmittelbar nach der Sitzung den vereinbarten Betrag in bar zu bezahlen oder aber wahlweise innerhalb von 7 Tagen auf das von Alexandra Sturm bekanntgegebene Konto zu überweisen.
5.4 Die Höhe des Honorars für eine Elternkraftsitzungen beträgt 119 € für 60 Minuten.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der AG verpflichtet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.

6. Gewährleistung
6.1 Soweit gesetzlich zulässig ist eine Haftung im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Erfolg der Trainingsleistungen hängt entscheidend von der aktiven Teilnahme des AG ab, weshalb Alexandra Sturm keine Gewährleistung oder Garantie für einen Erfolg auf Grund der angebotenen Leistungen übernimmt.

7. Haftung
7.1 Soweit gesetzlich zulässig haftet Alexandra Sturm nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem AG obliegt der Beweis, dass der Schaden aufgrund eines groben Verschuldens von Alexandra Sturm verursacht wurde. Soweit gesetzlich zulässig ist eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden sowie von reinen Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig sind Schadenersatzansprüche auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Sämtliche Schadenersatzansprüche erlöschen binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens.
8. Kündigung aus wichtigem Grund
8.1 Der Vertrag kann ungeachtet der Stornobedingungen gemäß Punkt 5 jederzeit aus wichtigem Grund von beiden Parteien gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine wesentliche Vertragsverletzung einer Vertragspartei oder die absehbare Zahlungsunfähigkeit des AG.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Für sämtliche vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
9.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Alexandra Sturm. Festgehalten wird, dass nach Vereinbarung die Sitzungen auch als Videokonferenz abgehalten werden können.
9.3 Für jegliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen Alexandra Sturm und dem AG ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Alexandra Sturm ausschließlich zuständig.
9.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben statt. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist jederzeit unter www.elternkraft.at verfügbar.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

 

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